Allgemeine Geschäftsbedingungen für
Schlüsselnotdienst Saarbrücken
Diese AGB sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen dem Schlüsseldienst, Schlüsselnotdienst Saarbrücken und dem Kunden. Bei jeder Auftragserteilung wird der Kunde auf die nachfolgenden AGB hingewiesen. Die AGB haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Kunden. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform. Durch seine Unterschrift unter ein Auftragsformular bestätigt der Kunde seine Kenntnis dieser AGB und erkennt sie als wirksamen Vertragsbestandteil an.
§ 1 Inhaber
Roman Sherman
Bruchwiesenanlage 2
66125 Saarbrücken
§ 2 Legitimation bei Tür –Fenster und Objektöffnungen
Der Monteur ist berechtigt, von dem Kunden einen Nachweis über die Berechtigung zur Öffnung des Objektes zu verlangen. Dieser kann durch ein amtliches Ausweisdokument (Bundespersonalausweis oder Reisepass, Fahrzeugbescheinigung) mit Adressangabe oder durch Bezeugung durch einen Nachbarn erfolgen. Ist die Legitimation nicht möglich, ist der Monteur berechtigt, die Öffnung des Objektes zu verweigern oder Zeugen hinzuzuziehen.
§ 3 Haftung bei Notöffnungen
Der Kunde wird darüber informiert, dass es bei Notöffnungen zu Folgeschäden an dem zu öffnenden Objekt kommen kann. Eine Haftung für entstandene Schäden, die durch die Öffnungstätigkeit entstanden sind, wird generell ausgeschlossen, sofern der Monteur nicht nachweislich vorsätzlich gehandelt hat. Ist ein zu öffnendes Objekt abgeschlossen, zusätzlich gesichert, oder lässt sich nicht zerstörungsfrei öffnen, wird es auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gewaltsam geöffnet. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf Schadensersatzansprüche jeder Art, da er dieser Öffnungsmethode ausdrücklich zugestimmt hat. Erklärt der Kunde ausdrücklich, der Haftungsklausel zu widersprechen, ist der Monteur verpflichtet, die Notöffnung zu unterlassen.
§ 4 Preise und Leistungen
Ist nichts anderes vereinbart gelten die Preise, die laut Auftrag abgeschlossen wurden bzw. Online auf meiner Preisliste einzusehen sind. Ausnahmen werden vor Ort mit dem Kunden besprochen. Der Monteur strebt fachgerechte möglichst schnelle Öffnungen an.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung erfolgt direkt nach der erbrachten Leistung in Bar vor Ort. Eine Bezahlung per Rechnung bedarf immer vorheriger Vereinbarung. Für den Fall, dass es wegen einer fehlgeschlagen Legitimationsprüfung, dem ausdrücklichen Widerspruch des Kunden zur Haftungsklausel nach § 3 dieser AGB oder einer sonstigen vom Kunden zu vertretenen Nichtausführung des Auftrags trotz bereits erfolgter Anfahrt kommt, werden dem Kunden Kosten in Höhe von 35 EUR für diese Leerfahrt in Rechnung gestellt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die eingebaute Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser uneingeschränktes Eigentum.
§ 7 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Saarbrücken
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollte eine- oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam sein, oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.